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Risikoabschätzung 

(früher Gefährdungsanalyse) für Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Eine Risikoabschätzung für Trinkwasser dient der systematischen Ermittlung und Bewertung von Risiken, die die Hygiene und Qualität der Trinkwasserinstallation beeinträchtigen können. Ziel ist es, mögliche Gefahrenquellen – etwa mikrobiologische Belastungen (z. B. Legionellen, Pseudomonas aeruginosa), chemische Verunreinigungen oder bauliche Mängel der Anlage – frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Trinkwassersicherheit einzuleiten.

Meine Trinkwasser-Risikobewertung erfolgt auf Grundlage der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), der allgemein anerkannten Regeln der Technik (u. a. DIN EN 806, DIN EN 1717, DVGW W 551, VDI 6023) sowie einschlägiger Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA).

Im Rahmen der Gefährdungsanalyse beurteile ich:
– den hygienischen Zustand der Trinkwasseranlage,
– die Einhaltung der technischen Normen und Betreiberpflichten,
– sowie relevante Parameter wie den Gehalt an Schwermetallen, mikrobiologische Belastungen und chemische Stoffe.

Durch moderne Messverfahren und digitale Messprotokolle wird die Analytik präzise unterstützt. Temperaturverläufe, Durchflussraten und mikrobiologische Parameter können so transparent dokumentiert und nachvollziehbar ausgewertet werden. Diese Datengrundlage ermöglicht eine objektive und reproduzierbare Beurteilung der Trinkwasserinstallation – insbesondere im Hinblick auf thermische und hydraulische Bedingungen.

Aus den Untersuchungsergebnissen leite ich konkrete Handlungsempfehlungen ab – etwa zur Sanierung oder Ertüchtigung von Trinkwasserinstallationen, zur Optimierung des Betriebs (z. B. Temperaturhaltung, Stagnationsvermeidung) oder zur Installation geeigneter Filter- und Aufbereitungssysteme.

Durch meine gutachterliche Tätigkeit als Sachverständiger für Trinkwasserhygiene trage ich dazu bei, dass Betreiber, Eigentümer und Nutzer auf eine dauerhaft sichere Trinkwasserqualität vertrauen können. So werden Gesundheitsrisiken minimiert und die gesetzlichen Betreiberpflichten gemäß § 16 TrinkwV zuverlässig erfüllt.

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